17. August 2023, 18:50 Uhr

Lobende Worte

Im Landesvergleich weit vorne

Schnell, gut aufgestellt und leistungsfähig: Der hessische Justizminister Dr. Roman Poseck zieht bei seinem Besuch des Sozialgerichts Gießen eine »höchst erfreuliche Bilanz«.
17. August 2023, 18:50 Uhr
MUZ
Justizminister Roman Poseck (Mitte) mit Dr. Gunnar Forrmann (li.) und Dr. Robert Horn. Foto: Zimmermann

. »Gießen ist ein ausgesprochen wichtiger Justizstandort. (…) Hier findet sich eine ganze Bandbreite an Gerichten«, betonte der hessische Justizminister Dr. Roman Poseck anlässlich seines Besuches in der Stadt. Er sei in der Vergangenheit unter anderem schon beim Amts-, Landes-, und Verwaltungsgericht gewesen. Mit seiner diesmaligen Visite im Sozialgericht habe er nun alle Justizstandorte in der Stadt aufgesucht. Und sein Urteil kann sich sehen lassen.

Das Gießener Sozialgericht arbeite schnell, sei gut aufgestellt, personell gut ausgestattet und leistungsfähig, so der Minister. »Die Bilanz ist höchst erfreulich. Dies ist den Bediensteten vor Ort zu verdanken.«

Auch im direkten Vergleich mit anderen hessischen Gerichten kommt das Sozialgericht Gießen gut weg. Während die durchschnittliche Verfahrensdauer landesweit bei 19,6 Monaten lag, brauchten die Gießener Juristen in der Regel nur 15,7 Monate. »Wer im Einzug der Gießener Gerichte wohnt, kommt relativ schnell zu seinem Recht. Das zeigt, dass der Rechtsstaat hier funktioniert«, führte Poseck lobend aus. 2500 Klageverfahren seien letztes Jahr eingegangen, 2700 erledigt worden. »Auch das ist sehr erfreulich«, erklärte der Minister. »Es wird mehr erledigt, als eingeht«.

Das Sozialgericht Gießen ist zuständig für den Landkreis Gießen, den Lahn-Dill-Kreis und den Wetteraukreis. 15 Richterinnen und Richter sowie 29 Mitarbeitende und weitere ehrenamtliche Richter kümmern sich unter anderem um Verfahren über Sozialhilfe oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Grundsatz des sozialen Rechtstaates sei dabei, so Poseck, »dass jeder jederzeit zum Gericht gehen kann.« Deswegen sind die Verfahren für den Kläger in der Regel kostenlos.

»Vielklägergebühr«

»Es gibt aber einige wenige Menschen, die diese Kostenfreiheit ausnutzen und die zuständigen Richter überziehen«, mahnte Poseck. Er berichtete von einzelnen Klägern, die teils Hunderte Verfahren, von denen kein einziges Aussicht auf Erfolg hatte, auf Kosten des Staates und damit der Steuerzahler anstrengten. So seien etwa am Hessischen Landessozialgericht rund ein Prozent aller Kläger für mehr als 20 Prozent der Klagen verantwortlich.

Dies sei aufgrund der Seltenheit zwar kein systematisches Problem, aber ein punktuelles, das viel Arbeit verursache und die Gerichte in ihrer Funktionsfähigkeit verlangsame. Daher müsse eine Regelung erarbeitet werden, die den Missbrauch der Sozialgerichtsbarkeit auf diese Art verhindert. »Für diese Ausreißer muss eine Gebühr eingeführt werden«, schlug der Minister als zukünftige Lösung vor. Diese »Vielklägergebühr« dürfe aber nicht pauschal angewandt werden. Es müsse trotzdem jeder Antrag geprüft werden. »Die Hürden, um zum Sozialgericht gehen zu können müssen weiterhin niedrig bleiben. Wichtig ist aber auch, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben«.

Ein weiteres großes Lob erfuhr das Gießener Sozialgericht anlässlich seiner erfolgreichen Umstellung auf die elektronische Aktenführung. Seit dem 1.März 2023 werden hier alle neuen Eingänge nur noch elektronisch und ohne Papierakte geführt. Damit war dies die erste juristische Sparte Hessens, die vollständig auf diese Art der digitalen Bürokratie umgepolt wurde. Dies erleichtert die Bearbeitung enorm, da auch mehrere Personen dieselbe Akte einsehen können und sie leichter verfügbar gemacht werden kann.

Anfangs gab es aufgrund der komplizierten Umstellung und neuen Einarbeitung zwar noch ein paar Ängste, »insgesamt funktioniert das aber mittlerweile sehr gut«, versicherte Dr. Gunnar Formann, Direktor des Sozialgerichts. »Tatsächlich hat es relativ reibungslos funktioniert. Es ist nicht so viel Arbeit, wie wir befürchtet haben.«

Besondere Anliegen, die er dem Minister hätte vortragen können, hatte Formann nicht. Er sei »wunschlos glücklich« mit der personellen Situation. Beste Voraussetzungen, dass das Gießener Sozialgericht auch künftig seine zufriedenstellende Arbeit fortsetzen kann.



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