. (red). Der Haushalt 2025 der Stadt Gießen ist genehmigt. Das Genehmigungsschreiben des Regierungspräsidiums als Aufsichtsbehörde sei in der vergangenen Woche beim Magistrat eingegangen, teilt Bürgermeister und Stadtkämmerer Alexander Wright (Grüne) in einer Presseerklärung mit. Damit ende die Zeit der »vorläufigen Haushaltsführung«, in der keine neuen Projekte begonnen und keine freiwilligen - also nicht gesetzlich verpflichtende - Leistungen gezahlt werden dürfen. »Wir freuen uns darüber, dass das RP den Haushalt so zügig genehmigt und unsere Planungen so positiv begleitet hat. Das gibt unserer Verwaltung grünes Licht und Handlungsspielraum, den wir zur Gestaltung der Stadt dringend brauchen. Ob es Baumaßnahmen sind, Verbesserungen für die Infrastruktur oder Zuschüsse für Sport, Kultur oder Soziales - mit der Haushaltsgenehmigung kann Gießen wieder weiter gestaltet werden. Das ist für alle in diesen unsicheren Zeiten sehr wichtig und ein Zeichen für Zuversicht - trotz einer sehr ernsten Finanzlage«, so der Kämmerer.
Freiwillige Leistungen nicht ausweiten
Im Gegensatz zur Genehmigung im Vorjahr habe auch die Aufsichtsbehörde - wie der Stadtkämmerer selbst - das Zahlenwerk für 2025 mit einigen Warnsignalen versehen. Hatte das RP 2024 noch angemerkt, dass sich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt »deutlich verbessert« habe, sei nun festgehalten worden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit 2025 als »noch gesichert« darstelle und sich damit gegenüber den Vorjahren verschlechtert habe. Dies »sollte als Anlass für Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit verstanden werden«, appellierte die Aufsicht. Als Auflage für die Genehmigung habe das RP deshalb die Erwartung formuliert, Kreditaufnahmen für Investitionen auf 44 Millionen Euro zu begrenzen. Zudem dürfen die freiwilligen Leistungen nicht ausgeweitet werden. Alexander Wright kündigte an, dass man überprüfen werde, ob diese neue Begrenzung der Investitionstätigkeit zu Veränderungen in den Planungen führen müsse: »Bislang gehe ich davon aus, dass uns auch mit diesem Finanz-Deckel genügend Spielraum für die wichtigen Investitionen in die Infrastruktur bleibt.«
Im immer wieder umstrittenen Bereich der Personalaufwendungen habe es indes keine Vorgaben gegeben, weil die Stadt selbst nur eine »moderate Stellenausweitung« um drei Stellen geplant hat. Allerdings gebe es auch hier ein neues Warnsignal der Aufsicht: »Sofern sich die Finanzplanung in der Tendenz bestätigt, sollte die Stadt zukünftig auch den Abbau von Planstellen prüfen,« schreibt das RP. Die Finanzplanung der künftigen Jahre lasse, so hatte auch der Kämmerer bereits gewarnt, eine deutliche Verschlechterung der Situation erwarten. Vor allem die finanziellen Auswirkungen des Zensus, die sinkenden Finanzausgleichsmittel des Landes Hessen wie auch verminderte Steuereinnahmen hätten zu dieser schlechten Prognose geführt, die Kommunen bundesweit besonders hart trifft.
Spätestens ab 2027 nicht mehr genug Rücklagen
Genehmigt wurde im Ergebnishaushalt (laufende Einnahmen/Ausgaben) ein Fehlbedarf in Höhe von rund 12,3 Millionen Euro und im Finanzhaushalt (Investitionen) ein nicht gedeckter Mittelbedarf in Höhe von rund 13,9 Millionen Euro. Da die Stadt über Rücklagen verfüge, sei der Haushalt genehmigungsfähig gewesen. Für die Zukunft gedacht, sei dieser Griff in die Schatulle im Ergebnishaushalt jedoch endlich: Spätestens ab 2027 stünden dafür nicht mehr genug Rücklagen zur Verfügung, konstatiert das RP.
»Die völlig unterversorgende Finanzausstattung der Kommunen muss sich bessern«, mahnt der Bürgermeister. Und fügt hinzu: »Dafür gehen die Städte bundesweit an die Öffentlichkeit. Wir als Kommunen erbringen einen Großteil der gesetzlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und bekommen dafür nur einen Bruchteil des staatlichen Geldes.« Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte dies gerade ebenfalls erhoben: »Die Kommunen schultern zwar ein Viertel der Staatsausgaben, bekommen aber nur 14 Prozent der Steuereinnahmen.«