Leserbriefe

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Sie wollen Ihre Meinung in unserer Tageszeitung kundtun? Dann nutzen Sie unser Leserbriefformular. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen.
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Die Leserbriefseite der Gießener Allgemeinen Zeitung bietet ein Diskussions-Forum, das auf Dauer nur funktionieren kann, wenn sich alle Beteiligten an »Spielregeln« halten. Diese Regeln, die zum Teil vom Presserecht vorgegeben sind, wollen wir hier vorstellen.

 

Inhaltliches

Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen juristisch verantwortlich. Allerdings liegt bei der Gießener Allgemeine Zeitung die publizistische und presserechtliche Verantwortung. Das bedeutet: Prinzipiell haftet die Zeitung für den Inhalt des abgedruckten Leserbriefes!

Ein Leserbrief darf scharfe Wertungen, Überspitzungen und deftige Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen, drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten oder das Andenken Verstorbener verunglimpfen, werden nicht veröffentlicht. Das gilt auch für Beiträge, die so genannte Schmähkritik enthalten. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen eher als böse Worte!

Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden aus redaktionellen, juristischen und presserechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort genannt. Auf der Meinungstreff-Seite unberücksichtigt bleiben so genannte »offene Briefe«, direkt an Dritte gerichtete Beiträge oder solche, die sich auf Artikel in anderen Zeitungen/Zeitschriften beziehen.

Beiträge von politischen Mandats- und Funktionsträgern, Vertretern von Organisationen, Verbänden, Institutionen und ähnlichen sind auf der MT-Seite tabu. Diese haben andere Möglichkeiten, ihr Anliegen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen – zum Beispiel im redaktionellen Teil der GAZ. Keine Regel ohne Ausnahme: Die oben genannte Personengruppe kann sich äußern zu Themen, die mit Ihrer Profession bzw. mit ihrem politischen Engagement in keinem Zusammenhang stehen, oder wenn sie zuvor direkt angegriffen worden ist.

 

Formale Dinge

Der Leserbriefbeitrag sollte eine Länge von ca. 3500 Zeichen nicht überschreiten. Kurze Beiträge haben größere Chancen auf eine zeitnahe Veröffentlichung. Kürzungen muss sich die Redaktion dennoch vorbehalten. Titelvorschläge (Überschriften) nehmen wir gerne entgegen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion. Gedichte finden keine Berücksichtigung.

Der Beitrag sollte lesbar sein, was vor allem bei handschriftlichen Einsendungen nicht immer gewährleistet ist. Er muss die vollständige Adresse des Einsenders enthalten. Darüber hinaus benötigen wir eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Sollte er sich auf einen GAZ-Artikel beziehen, bitte mitteilen, wann dieser erschienen ist. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.