20. September 2024, 19:00 Uhr

Hauptprojekt zur Landesgartenschau 2027

Die Echzeller entscheiden: Heute Bürgerentscheid zum »Zukunftspark«

Am Sonntag wird sich entscheiden, ob Echzells Hauptprojekt zur Landesgartenschau 2027, der »Zukunftspark«, wie geplant umgesetzt wird.
20. September 2024, 19:00 Uhr
DAB
Ein Teil des Geländes an Sportplatz und Horlofftalhalle, auf dem bis zur Landesgartenschau Oberhessen 2027 der »Zukunftspark« entstehen soll. Ob das Hauptprojekt Echzells umgesetzt wird, darüber entscheiden die Bürger am Sonntag. ARCHIVFOTO: NIC

Nahe der Horlofftalhalle soll ein Park mit Sport- und Freizeitmöglichkeiten entstehen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Viele der insgesamt 4239 Wahlberechtigten haben beim Bürgerentscheid bereits abgestimmt: 1242 Echzeller hatten Briefwahl beantragt.

Seit 2020 schon ist die interkommunale Landesgartenschau ein wichtiges Thema im Ort. Ende des Jahres hatte Echzell sich mit elf anderen Kommunen gemeinsam um die Großveranstaltung beworben und im Mai 2021, basierend auf einer Machbarkeitsstudie, vom Land den Zuschlag erhalten. Im September 2022 traf die Gemeindevertretung die Grundsatzentscheidung, den Bereich »Am Sauerborn« und am »Am Preulen« im Zuge der Landesgartenschau umgestalten zu wollen, und die Kosten auf 3 Mio. Euro gedeckelt.

In der Folgezeit wurden die Pläne konkreter; ein Ideen- und Realisierungswettbewerb nahm die vier zentralen Flächen für die Landesgartenschau in den Fokus, zu denen auch der »Zukunftspark« gehört. Im Juli 2023 wurde das beim Wettbewerb erfolgreiche Planungsbüro beauftragt, im Oktober folgte eine Bürgerversammlung, im Februar 2024 eine Ortsbegehung.

Hohe Kosten vs. große Chancen

Zu diesem Zeitpunkt hatte die SPD schon Bedenken angemeldet, das Projekt sei zu teuer, und drohende Kosten von 7 Millionen Euro genannt. Der Kostenanteil für die Gemeinde werde nicht höher ausfallen als geplant und genehmigt, wies u. a. Bürgermeister Wilfried Mogk (parteilos) auch während der gut besuchten Gemeindevertretersitzung im April diese Zahl als falsch zurück. Die Kostendeckelung werde juristisch abgesichert; nach derzeitiger Planung liege der Eigenanteil ohnehin niedriger, nämlich bei 2,5 Millionen Euro. Bei 11 Nein-Stimmen und 18 Ja-Stimmen, von denen einige auch aus der SPD-Fraktion kamen, sprach sich die Mehrheit der Gemeindevertretung an diesem Abend für die Umsetzung des »Zukunftsparks« aus.

Gegen diesen Beschluss regte sich kurz darauf Widerstand von anderer Stelle: Drei Echzeller starteten ein Bürgerbegehren mit dem Titel »Stoppt den Zukunftspark«. Sie argumentieren u. a., der maximale Eigenanteil der Gemeinde werde nicht explizit im Parlamentsbeschluss genannt, außerdem seien die Bürger nicht ausreichend in die Planungen zum »Zukunftspark« einbezogen worden. Die Initiatoren sammelten deutlich mehr Unterschriften als nötig: knapp 846 statt 438 - die Hessische Gemeindeordnung schreibt mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Gemeindewahl vor.

Im Juni erklärten die Gemeindevertreter das Bürgerbegehren für zuverlässig und legten für den daraus resultierenden Bürgerentscheid den 22. September als Termin fest. Im Juli gründete sich die Initiative »L(i)ebenswertes Echzell«, die sich für den »Zukunftspark« einsetzt. Deren Mitglieder betonen die großen Chancen, die sich durch die Fördergelder für den Ort eröffnen.

Eingebaute Hürden im Landesgesetz

Welche Meinung überwiegt, wird sich am Sonntag zeigen. Die Frage, welche die Echzeller mit »Ja« oder »Nein« beantworten können, lautet: »Soll der von der Gemeindevertretung am 22. 04. 2024 beschlossene Zukunftspark in der Nähe der Horlofftalhalle umgesetzt werden?«

Eine Mehrheit der gültigen Stimmen an diesem Abend reicht aber nicht automatisch für eine Entscheidung aus. In der Hessischen Gemeindeordnung ist eine Hürde eingebaut: Diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen - bei 4239 Wahlberechtigten wären es 1060 Stimmen.

Wird dieses erforderliche sogenannte Quorum weder von den »Ja«- noch von den »Nein«-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden.

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung. Auch hier hat das Landesgesetz einen Schutz vorgesehen: »Die Gemeindevertretung kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern.« Dies würde dann ohnehin keinen Sinn mehr ergeben: Die Landesgartenschau endet am 3. Oktober 2027.

Auf www.echzell.de ist am Sonntag ein Link zum Votemanager zu finden, wo die Ergebnisse online einlaufen.

Die Begründungen der beiden Seiten

Zum Ablauf eines Bürgerentscheids gehört laut Hessischem Kommunalwahlgesetz, dass der Gemeindevorstand den Gegenstand des Bürgerentscheids im Vorfeld öffentlich bekanntmacht. Enthalten sein muss »eine Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll«.

»Nein« - Die Begründung der Antragsteller des Bürgerentscheids zum »Zukunftspark«:

»Die Gemeinde Echzell plant ein nicht notwendiges Projekt ›Zukunftspark‹ im Rahmen der Landesgartenschau 2027, das mit einem Eigenanteil von 3 Millionen Euro angegeben ist. Nach Ansicht der Vertrauenspersonen wird der Kostenausgleich früher oder später vom einzelnen Bürger getragen werden müssen. Kostengünstigere Alternativen wurden bereits öffentlich vorgestellt und wären auf die einzelnen Ortsteile verteilt und somit für jeden Einwohner erreichbar, so jedoch nicht beim geplanten ›Zukunftspark‹.«

»Ja« - Die Auffassung von Gemeindevorstand und -vertretung:

»Die Teilnahme an der Landesgartenschau Oberhessen 2027 ist eine große Chance für Echzell. Das Gartenschaugelände zwischen dem Sauerborn und dem Preulen ist eines von vier wesentlichen Arealen in der Planung der elf teilnehmenden Kommunen und des Landes Hessen zur LGS. Es wird als Daueranlage geplant und soll langfristig als Bewegungs- und Begegnungsraum für alle Einwohner im Herzen der Gemeinde dienen und ist durch seine zentrale Lage für alle Echzeller gut erreichbar. Eine Mehrbelastung der Bürger ist aus der Investition nicht zu erwarten.« dab



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