Abends beim Gespräch auf der Straße: Ein Auto fährt mit 40 km/h vorbei - auch an der Einmündung der Seitenstraße, die man in diesem Tempo definitiv nicht einsehen kann. »Ui, das hätte aber krachen können.« »Wieso? Da ist doch gar nicht rechts vor links.«
Die Antwort dürfte ja eigentlich recht einfach sein, da Verkehrsregeln eindeutig sind. Ist sie aber nicht, wie abgedrucktes Bild zeigt. Denn die Fahrbahn hat an dieser Stelle verschiedenfarbige Pflastersteine: Ein graues Pflasterband wirkt wie die Verlängerung der von oben kommenden Straße. Über die Einmündung der Seitenstraße zieht sich hingegen ein roter Pflasterstreifen hinweg, der wie ein durchgehender Gehweg wirkt.
Dadurch kommt der Eindruck auf, dass der Gehweg zwischen den beiden Bäumen auf der rechten Seite einfach weiterlaufen würde. Ist das aber dann mit einem Bordstein gleichzusetzen, der die Rechts-vor-Links-Regelung aufhebt?
Nachgefragt bei einem befreundeten Fahrlehrer. Und auch der musste erst einmal die Schulter zucken und beim »Hessischen Fahrlehrerverband« nachhaken. Die Antwort einige Tage später: Das bunte Pflaster auf dem Boden ist kein Grund, warum dort nicht Rechts-vor-Links gelten würde. Es handelt sich um keine Bordsteinkante. »Die Gestaltung der Kreuzung ist aber ein Abbild verwirrter Verkehrsplaner, die die Situation für den Verkehrsteilnehmer nur verwirrender machen als Klarheit zu schaffen«, schreibt der Fahrlehrer.
Denn ein ortsfremder Autofahrer muss innerhalb von einer Sekunde erkennen können, das dort Rechts-vor-Links gilt - er kann nicht erst den Hessischen Fahrlehrerverband kontaktieren. Und spätestens seitdem die flankierenden Bäume nun grüne Blätter haben, ist auch das Schild mit dem Straßennamen nicht mehr leicht beim vorbeifahren zu erkennen. Ob da vielleicht ein Schild helfen würde? So ein Dreieckiges mit einem schwarzen X in der Mitte. Denn das erkennt jeder mit Führerschein in wenigen Sekunden. pad/FOTO: PAD