. Über die Mauer auf die Terrasse oder einfach mal ab ins Auto - einer Anwohnerin im Bereich der Straße Am Kratzenberg in Salzböden ist das Lachen vergangen. Der Grund: Hier tummeln sich Ratten. Bei der Stadt Lollar ist das Problem bekannt. Bürgermeister Jan-Erik Dort hatte sich zunächst gesorgt, weil die Salzböde entlang des Dörfchens fließt. Und in der Nähe eines Gewässers sei das so eine Sache mit Giftködern. Vorsorglich seien aber die Kanäle in dem Bereich, wo die Tiere aufgetreten seien, beködert worden. Und: Mittlerweile sei das Grundstück mit den vermutlichen Unterschlüpfen ausfindig gemacht worden. Nun wolle man schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Immerhin habe man im Rahmen der Überprüfungen keine Ausbreitung auf Nachbargrundstücke festgestellt. Warum die Tiere sich gerade hier breitgemacht hatten, konnte man nicht feststellen.
Keine Speisereste in die Toilette geben
Zur Sicherheit gibt Dort jedoch einige Tipps, um das Auftreten von Ratten möglichst zu vermeiden. Dazu gehört, keine Speisereste über die Toilette oder die Spüle zu entsorgen. Mülltonnen sollte man stets geschlossen halten und beschädigte Behälter umgehend austauschen. »Keine Lebensmittel oder Tierfutter offen im Außenbereich lagern«, mahnt der Bürgermeister. Kompost solle man nur in geschlossenen Behältern nutzen und keine tierischen Lebensmittelreste kompostieren. Zudem solle man Öffnungen an Gebäuden, wie zum Beispiel Lüftungsschächte, sichern. »Das Ordnungsamt wird die Situation weiterhin beobachten«, so der Lollarer Bürgermeister. Erst zu Jahresbeginn hatte man ein Rattenproblem in Allendorf/Lumda, dem man ebenfalls mit Giftködern zu Leibe rückte. Und auch hier zeigten sich - wie in Salzböden - die vermehrungsfreudigen Vierbeiner alles andere als menschenscheu.
Der Landkreis Gießen erklärte auf Nachfrage des Anzeigers, dass die Zuständigkeit bei Schädlingsbekämpfung, wozu auch ein Rattenbefall zähle, auf privaten Grundstücken beim Eigentümer liege. Hier solle man gegebenenfalls einen professionellen Schädlingsbekämpfer hinzuziehen. Auch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden seinen Ansprechpartner im Fall einer Rattenplage. Geregelt sei dies in der hessischen Schädlingsbekämpfungsverordnung. «Hiernach sind Eigentümer von bebauten Grundstücken verpflichtet, unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge vorzunehmen, wenn sie den Befall mit tierischen Schädlingen wie Ratten feststellen«, heißt es seitens der Kreispressestelle. Sie seien ebenso zur Schädlingsbekämpfung verpflichtet, wenn die Gemeinde auf andere Weise Kenntnis vom Auftreten solcher Schädlinge erlangt und deshalb eine Schädlingsbekämpfung anordnet.
Die Schädlingsbekämpfungsverordnung regele auch die Bekämpfung als solche. Laut dieser Verordnung dürfen als Schädlingsbekämpfungsmittel nur Mittel verwendet werden, die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig zugelassen sind.
Weiter heißt es dort: »Das Gift ist so auszulegen, dass Dritte nicht gefährdet werden. Giftköder dürfen im Freien oder in unverschlossenen Räumen nicht unbedeckt und nicht ungesichert ausgelegt werden.«
Hinweis auf Giftköder
Auf die Auslegung sei zudem durch auffallende Warnzettel deutlich hinzuweisen. Die Warnung müsse das verwendete Präparat und den Wirkstoff nennen und für den Fall der Vergiftung von Haustieren das Gegenmittel bezeichnen. Schädlingsbekämpfungsunternehmen dürften das Gift nur in Gegenwart eines Grundstückseigentümers oder seines Beauftragten auslegen.
Eigentümer - ob nun privat, Kommune, Unternehmen oder sonstige Institutionen - sind gemäß der »Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge« verpflichtet, bei der Feststellung »eines Befalls von Schädlingen, wie Ratten, durch die Krankheitserreger verbreitet werden können«, unverzüglich die Gemeinde in Kenntnis zu setzten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach den Vorschriften dieser Verordnung durchzuführen.
Das gilt auch, wenn der Eigentümer nicht selbst den Befall feststellt. »Die Bekämpfungsmaßnahmen sind nötigenfalls solange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vertilgt sind«, besagt die Schädlingsbekämpfungsverordnung.